Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 60

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
60 Einzelgebiete, C. Deutschland als Staatengebilde. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79). Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen. Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus. Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler. Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats- wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be- steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat. Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen. Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte. Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß- Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer konstitutionellen Verfassung. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be- völkerung (sog. Matrikularbeiträge).

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 62

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
62 Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260. mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden. Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte. Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf. Deittschland im dreizehnten Jahrhundert. Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das tücf Clt Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten. Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. III

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Vorwort. Das vorliegende Lehrbuch ist eine Bearbeitung der beiden ersten Bände meines „Lehrbuchs der Geschichte für höhere Lehranstalten". Doch ist der Stoff hier und da vermindert, vielerlei für Mädchenschulen entbehrliche Einzelheiten sind fortgelassen, die Darstellung verwickelter politischer und strategischer Verhältnisse beschränkt, das Kulturgeschichtliche hier und da noch vermehrt, das persönliche Element durch Schilderung bedeutender Frauengestalten verstärkt worden. Im allgemeinen hat sicherlich der geschichtliche Unterricht auf höheren Mädchenschulen dieselben Aufgaben wie auf höheren Knabenschulen: einerseits zu geschichtlichem Verständnis und geschichtlichem Sinn überhaupt den ersten Grund zu legen, andrerseits im besonderen in die Geschichte der Staaten und Nationen, vor allem unsers Staates und unsrer Nation einzuführen, ein erstes politisches Verständnis heranzubilden und zugleich das nationale Empfinden zu pflegen und zu kräftigen. Gewiß ist dabei jede Übersättigung mit Stoff zu vermeiden; es kommt darauf an, die großen Linien der Entwickelung klar hervortreten zu lassen, die Hauptsachen scharf zu charakterisieren und lebensvoll zu schildern und Nebenpfade zu vermeiden. Das Kulturgeschichtliche ferner muß zu seinem Rechte kommen; durch Vorführung geeigneter Einzelzüge aus dem Kulturleben der verschiedenen Zeitalter muß dafür gesorgt werden, daß die Schülerinnen ein Bild bekommen, daß ihre Phantasie angeregt, ihr Anschauungsbedürfnis befriedigt wird. Andrerseits ist zu bedenken, daß ein Übermaß von Stoff hier ebenso schädlich ist wie auf dem Gebiet der politischen Geschichte. Die Menge der kulturgeschichtlichen Einzelheiten darf nicht verwirrend wirken; was über Verfassung, Verwaltung, Volksleben, Sitte, geistiges Leben geboten wird, muß möglichst zu abgeschlossenen Bildern vereinigt werden; der Unterricht muß sich zu bescheiden wissen und die Gefahr des Encyklopädischen, die dieses Unterrichtsfach mehr als andere bedroht, zu vermeiden suchen.

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 42

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
42 Die deutsche Kailerzeit 919 — 1260. auf die Geistlichkeit beschränkt. Neben den mönchischen Geschichtschreibern jener Zeit ist auch eine Dichterin zu nennen, die Nonne Hrotswitha zu Gandersheim. Sie besang Kaiser Otto den Großen in einem lateinischen Heldengedicht und schrieb lateinische Dramen religiösen Inhalts. Daß hier und da auch weltliche vornehme Frauen nach höherer Bildung strebten, kann das Beispiel der Herzogin Hadwig von Schwaben beweisen, die auf dem Hohentwiel mit dem jungen St. Galler Mönch Eckehard den Vergil las. 2. Die Zeit der fränkischen (salischen) Kaiser. 1024—1125. Koma» Ii. 1024-103». § 44. Mit Kaiser Heinrich Ii. war „des sächsischen Geschlechtes letzter Königswahl. Zweig" gestorben. Da versammelten sich der Adel und die Bischöfe aller deutschen Stämme mit ihren Mannen, dazu viele Freie in der Ebene des Rheins oberhalb Mainz zur Königswahl. Zwei Vettern, beide Konrad genannt, beide Urenkel Konrads des Roten, des Schwiegersohnes Ottos des Großen, und daher in weiblicher Linie mit den Ottonen verwandt, schienen der Krone am würdigsten; auf den älteren von beiden fiel die Wahl. Er war ein Herrscher von ungewöhnlicher Tatkraft, gerecht, aber stolz, von unbeugsamem Willen; er wurde einer der mächtigsten deutschen Könige. Zuerst trat er eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Mächtig herrschte Konrad in Staat und Kirche. Bischöfe und Äbte ernannte er selbst und pflegte von den Ernannten eine Steuer zu erheben, ein Verfahren, das die Kirche in der Folgezeit als Simonie, d. h. als Verkauf geistlicher Ämter brandmarkte. Erwerbung Konrad hat die deutsche Herrschaft über Burgund ausgedehnt, dessen Burgunds, letztem König Rudolf ihn zum Erben eingesetzt hatte. Damals wurde die Schweiz, die bis dahin zu Burgund gerechnet wurde, dem Reiche angeschlossen: über die Rhonelande dagegen haben die deutschen Könige nie eine tatsächliche Gewalt ausgeübt. Um Burgund entstand ein Streit zwischen Ernst von Konrad und seinem Stiefsohn Herzog Ernst von Schwaben, der als Schwaben. Adolfs nähere Ansprüche auf dieses Land zu haben behauptete. Ernst erhob sich, mußte sich aber unterwerfen und wurde als Gefangener

6. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

7. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. Hafenstraße noch heute den Namen deutsche Brücke trägt, in London, wo sich die deutschen Kaufleute im Stahlhof zusammenfanden, ihre Speicher und Kontore hatten und sich selbst Recht sprachen. Damals lag der gesamte Großhandel von der Newa bis zur Themse und Schelde in deutschen Händen. Niedergang Es ist begreiflich, daß sich die nordischen Völker gegen eine solche Macht er 1 ' der Hanse auflehnten und sie von sich abzuschütteln suchten. Aber erst seit dem Ende des Mittelalters nahm die Bedeutung des Bundes ab. Damals begannen die nordischen Staaten, vor allen England, innerlich zu erstarken. Für den Bestand der Hanse war ferner der Umstand schädlich, daß eine Reihe von Städten, so z. B. Berlin-Kölln, von ihren Landesherren gezwungen wurden, aus dem Bunde auszutreteu. Dazu kam, daß ihr der starke Schutz des deutschen Königs fehlte; denn die Könige jener Zeit waren entweder zu ohnmächtig oder zu sehr mit ihren eigenen Interessen beschäftigt, als daß sie für das Gedeihen des deutschen Handels Sinn gehabt hätten. So ist es gekommen, daß die Hanse, obwohl sie noch lange fortbestand, immer machtloser wurde. Selbst der Ostseehandel kam in späteren Jahrhunderten in die Hände der Holländer und Engländer; noch viel weniger konnten die deutschen Kaufleute daran denken, sich an dem Handel nach Amerika und Indien zu beteiligen, wo andere Völker damals Kolonien gründeten und reichen Gewinn ernteten. § 83. Der Staat des deutschen Ritterordens. Zu einer Zeit, wo im übrigen der Ritterstand im Verfall begriffen war, hat der deutsche Ritterorden einen Staat aufgerichtet, der ein Jahrhundert hindurch fest und geschlossen, reich und mächtig dastand; es gelang ihm ein großes Gebiet an der Ostsee für das Deutschtum und das Christentum zu gewinnen, ein Gebiet, das später eins der Kernlande für die norddeutsche Großmacht Preußen werden sollte. Eroberung Unter Kaiser Friedrich Ii. hatte der Hochmeister Hermann von Preußen^. hon einem polnischen Herzog eingeladen, die ersten Deutschritter zum Kampfe mit den Preußen ausgesandt. Diese lagen mit ihren Gren>-nachbarn in fortwährendem Kriege; sie waren Heiden, die ihre Götter in heiligen Hainen verehrten und ihnen Bernsteinfeuer anzündeten. Nun entstanden Ordensburgen im Preußenlande. Nach etwa fünfzigjährigen Kämpfen war die Eroberung Preußens vollendet, die Urbewohner waren unterworfen und hörig gemacht. Der Sitz des Hochmeisters wurde die Blütezeit Marienburg, die heute mit ihren hohen Backsteinmauern und säulen-Ordens. getragenen Hallen wieder ausgebaut worden ist. Deutsche Städte entstanden

8. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 69

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 69 zwischen Volk und Adel in den Städten des alten Griechenlands und mit den Ständekämpfen im alten Rom zu vergleichen sind. In diesen Kämpfen floß viel Blut, und sie endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil sie sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer ©todte* Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht; ^dstädte immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichs- Reichsstädte, städten. die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck. Wersen wir noch einen Blick auf das Äußere der Stadt. Die Städtisches Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur wenige gab es, deren Einwohnerzahl beträchtlich mehr als 10000 Einwohner zählte, so z.b. Straßburg, Köln, Basel, Nürnberg, Erfurt. Aber dem, der sich von außen der Stadt näherte, bot sie einen stattlichen Anblick; weithin waren ihre Kirchtürme sichtbar; kräftige Mauern umschlossen sie, aus denen Mauertürme hervorsprangen, und die der Stadtgraben umgab. Durch die wohlgeschützten, oft doppelten Tore gelangte man in die Straßen. Diese waren oft krumm und eng, denn die Bürger wohnten dicht zusammengedrängt. Sie waren auch nur teilweise und oft schlecht gepflastert, dazu meist wenig reinlich; denn auch in der Stadt trieben die Leute vielfach Acker- und Viehwirtschaft, und mit der Sauberkeit war es noch schlecht bestellt. Das enge Zusammenwohnen und die mangelnbe Reinlichkeit waren auch der Grunb, weshalb in Pestzeiten der Opfer so viele waren. Die Häuser, deren viele ihren eigenen Namen hatten, wurden noch lange aus Holz gebaut und zum großen Teil mit Stroh gedeckt, und daher waren Feuersbrünste sehr gefährlich; erst allmählich gewöhnte man sich die vornehmeren Privathäuser aus Stein zu errichten. Sie waren schmal und tief gebaut, mit dem Giebel nach der Straße, wie man das in alten Städten Niederdeutschlands noch vielfach sehen kann. Am Marktplatz erhob sich das Rathaus, wo der Rat seine Sitzungen abhielt, oft ein stolzer Bau mit hohen Giebeln, schon geschmückten Erkern und ragendem Turm; unter dem Rathaus befanb sich der Ratskeller.

9. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 179

1911 - Erfurt : Keyser
— 179 — Einrichtungen aber war gering; im Vergleich freilich mit dem Zustand der Stadt zur Zeit des 7jährigen Krieges war ein Fortschritt anzuerkennen. Die Einwohnerzahl, die um 1800 fast 17 000 Personen betrug, war um 2500 gestiegen, der Handel hatte sich gehoben, und auch das Gewerbe erfreute sich einer gewissen Blüte. Die Wareneinfuhr erstreckte sich hauptsächlich auf Leder und Baumwolle für die Fabriken, auf Kolonial-, Schnitt- und Kurzwaren, auf Fische und fremde Weine. Der Ausfuhrhandel bezog sich auf die Erzeugnisse des Erfurter Gewerbefleißes, unter denen fchon damals die Schuhe und Gartenerzeugnisse obenan standen. Ein anderer Gewerbezweig, die Herstellung von Wollwaren, hatte leider durch die Abtretung des linken Rheinufers, feines Hauptabsatzgebietes, an Frankreich eine fast vollständige Vernichtung er-sabren. Auf der Assemblee beim Statthalter: Noch in anderer Beziehung war die Tätigkeit Dalbergs für die Erfurter von Bedeutung. Er richtete auf der Statthalterei Assemblern (Versammlungen) ein, die für die Ausbildung des gesellschaftlichen ^ottes von gutem Erfolg waren. Jeder anständig gekleidete Bürger oder Fremde hatte Zutritt zu diesen Versammlungen, die jeden Dienstag von 5 bis 8 Uhr abends in dem großen Saale und den anstoßenden Zimmern der Hofstatt stattfanden. Kein Unterschied der Stände war sichtbar. Adlige und Bürgerliche, Staatsbeamte, Künstler und Handwerker, Damen von hohem Rang und Bürgertöchter, alle vereinigte hier der Zweck angenehmer Unterhaltung. Man spielte Karten und Gesellschafts- und Pfänderspiele und ließ sich auf dem Flügel und anderen Instrumenten hören. Nach der Assemblee zog der gebildete Statthalter bedeutende Männer zur Abendtafel. — Dalberg selbst war die Seele der Versammlung. Er mischte sich stets unter die bunte Menge, die den großen Saal und die Zimmer füllte und sprach mit jedem einige Worte. Er freute sich herzlich, wenn die Gesellschaft sich einer unbefangenen Fröhlichkeit überließ. Zuweilen wurden auch Bälle gegeben, zu welchen die an solchen Tagen anwesenden Teilnehmer der Assembleen eingeladen wurden. Goethe, Wieland, Schiller, Herder und andere berühmte Männer waren oft zugegen, besonders aber Schiller, der sich einst zwei Monate mit seiner Gattin in Erfurt aufhielt (f. Nr. 63). Selbst regierende Fürsten, Prinzen und Prinzessinnen erblickte man oft in diesem Gesellschaftskreise, der alle Stände vereinigte. Leben und Treiben in Erfurt: Auch das sonstige Leben in Erfurt war von einem Hauch der Gemütlichkeit durchweht, was bei der „beständigen Heiterkeit und Fröhlichkeit", dem Hauptwefeus- zug der Erfurter jener Tage, Wohl zu verstehen ist. Nirgends in Thüringen verstand man Feste besser zu feiern als in Erfurt. Das schönste Volksfest des Jahres war das Vogelschießen der schon lange bestehenden Schützengesellschaft, das mit allen alten, feierlichen Ge- 12*

10. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
   bis 10 von 44253 weiter»  »»
44253 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 44253 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 13
1 1274
2 826
3 719
4 20462
5 488
6 460
7 282
8 471
9 275
10 11133
11 856
12 2967
13 440
14 1254
15 160
16 238
17 124
18 45
19 144
20 1209
21 228
22 799
23 536
24 189
25 10871
26 14167
27 2041
28 568
29 921
30 42
31 3466
32 226
33 375
34 3722
35 1177
36 676
37 4532
38 210
39 5547
40 1033
41 600
42 1899
43 136
44 169
45 9496
46 2269
47 3046
48 842
49 292

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 24608
1 54094
2 15660
3 42138
4 45794
5 18928
6 23441
7 18871
8 28366
9 73679
10 16040
11 25681
12 26246
13 21976
14 19319
15 15145
16 77880
17 204676
18 13805
19 30252
20 24150
21 53688
22 17116
23 51873
24 24249
25 27020
26 21823
27 15546
28 32928
29 22668
30 8714
31 17023
32 11313
33 14290
34 19195
35 18078
36 28465
37 26487
38 34197
39 42544
40 23048
41 44253
42 38714
43 46598
44 16576
45 76780
46 19607
47 16017
48 27321
49 24040
50 29768
51 18627
52 32203
53 15205
54 30023
55 25226
56 27737
57 13988
58 12712
59 23504
60 29147
61 27601
62 14742
63 16143
64 25304
65 28773
66 26895
67 16439
68 41463
69 21036
70 51958
71 44309
72 39370
73 19408
74 22325
75 24729
76 45043
77 101454
78 15874
79 23410
80 13177
81 17093
82 36662
83 31878
84 30712
85 21323
86 23950
87 35063
88 13973
89 15007
90 19253
91 26960
92 173777
93 12513
94 80839
95 25536
96 21945
97 17194
98 83505
99 8512

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 218
1 163
2 46
3 324
4 376
5 2826
6 61
7 10115
8 216
9 853
10 722
11 214
12 172
13 48
14 26
15 348
16 1397
17 69
18 1061
19 2349
20 71
21 196
22 1227
23 45
24 235
25 151
26 443
27 172
28 37
29 900
30 353
31 767
32 31
33 4833
34 81
35 1390
36 36
37 196
38 204
39 3722
40 1397
41 26
42 25
43 437
44 1772
45 344
46 134
47 407
48 295
49 940
50 306
51 151
52 4475
53 205
54 13081
55 1014
56 112
57 615
58 797
59 2064
60 1283
61 973
62 4019
63 969
64 751
65 723
66 112
67 2626
68 312
69 179
70 194
71 1637
72 224
73 2779
74 513
75 455
76 360
77 1231
78 837
79 1705
80 6046
81 2097
82 279
83 77
84 33
85 334
86 218
87 282
88 869
89 33
90 29
91 2044
92 231
93 578
94 112
95 34
96 70
97 697
98 3630
99 3699
100 1249
101 86
102 199
103 1502
104 91
105 399
106 309
107 97
108 429
109 272
110 251
111 252
112 203
113 133
114 190
115 216
116 119
117 239
118 500
119 176
120 184
121 178
122 473
123 186
124 232
125 111
126 407
127 2828
128 333
129 251
130 114
131 944
132 778
133 414
134 173
135 111
136 8011
137 44
138 106
139 119
140 186
141 76
142 645
143 291
144 450
145 8189
146 284
147 186
148 5746
149 76
150 1331
151 2331
152 416
153 282
154 619
155 1390
156 280
157 2458
158 681
159 473
160 83
161 319
162 432
163 338
164 43
165 3112
166 2479
167 153
168 46
169 237
170 179
171 1053
172 591
173 1605
174 701
175 2139
176 1723
177 7503
178 147
179 1070
180 62
181 412
182 4353
183 5953
184 250
185 152
186 279
187 470
188 1036
189 420
190 48
191 1057
192 518
193 132
194 2069
195 46
196 264
197 646
198 170
199 1013