60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
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48
Die deutsche Kaiserzeit 919—1250.
Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten.
1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht.
Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser.
Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche
Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor.
Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns-
wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte.
Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war
die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.
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62
Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260.
mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden.
Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte.
Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf.
Deittschland im dreizehnten Jahrhundert.
Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das
tücf Clt
Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten.
Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem
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Extrahierte Personennamen: Suleiman Napoleon Philipp Karls
Vorwort.
Das vorliegende Lehrbuch ist eine Bearbeitung der beiden ersten Bände meines „Lehrbuchs der Geschichte für höhere Lehranstalten". Doch ist der Stoff hier und da vermindert, vielerlei für Mädchenschulen entbehrliche Einzelheiten sind fortgelassen, die Darstellung verwickelter politischer und strategischer Verhältnisse beschränkt, das Kulturgeschichtliche hier und da noch vermehrt, das persönliche Element durch Schilderung bedeutender Frauengestalten verstärkt worden.
Im allgemeinen hat sicherlich der geschichtliche Unterricht auf höheren Mädchenschulen dieselben Aufgaben wie auf höheren Knabenschulen: einerseits zu geschichtlichem Verständnis und geschichtlichem Sinn überhaupt den ersten Grund zu legen, andrerseits im besonderen in die Geschichte der Staaten und Nationen, vor allem unsers Staates und unsrer Nation einzuführen, ein erstes politisches Verständnis heranzubilden und zugleich das nationale Empfinden zu pflegen und zu kräftigen. Gewiß ist dabei jede Übersättigung mit Stoff zu vermeiden; es kommt darauf an, die großen Linien der Entwickelung klar hervortreten zu lassen, die Hauptsachen scharf zu charakterisieren und lebensvoll zu schildern und Nebenpfade zu vermeiden. Das Kulturgeschichtliche ferner muß zu seinem Rechte kommen; durch Vorführung geeigneter Einzelzüge aus dem Kulturleben der verschiedenen Zeitalter muß dafür gesorgt werden, daß die Schülerinnen ein Bild bekommen, daß ihre Phantasie angeregt, ihr Anschauungsbedürfnis befriedigt wird. Andrerseits ist zu bedenken, daß ein Übermaß von Stoff hier ebenso schädlich ist wie auf dem Gebiet der politischen Geschichte. Die Menge der kulturgeschichtlichen Einzelheiten darf nicht verwirrend wirken; was über Verfassung, Verwaltung, Volksleben, Sitte, geistiges Leben geboten wird, muß möglichst zu abgeschlossenen Bildern vereinigt werden; der Unterricht muß sich zu bescheiden wissen und die Gefahr des Encyklopädischen, die dieses Unterrichtsfach mehr als andere bedroht, zu vermeiden suchen.
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42
Die deutsche Kailerzeit 919 — 1260.
auf die Geistlichkeit beschränkt. Neben den mönchischen Geschichtschreibern jener Zeit ist auch eine Dichterin zu nennen, die Nonne Hrotswitha zu Gandersheim. Sie besang Kaiser Otto den Großen in einem lateinischen Heldengedicht und schrieb lateinische Dramen religiösen Inhalts. Daß hier und da auch weltliche vornehme Frauen nach höherer Bildung strebten, kann das Beispiel der Herzogin Hadwig von Schwaben beweisen, die auf dem Hohentwiel mit dem jungen St. Galler Mönch Eckehard den Vergil las.
2. Die Zeit der fränkischen (salischen) Kaiser. 1024—1125.
Koma» Ii. 1024-103».
§ 44. Mit Kaiser Heinrich Ii. war „des sächsischen Geschlechtes letzter Königswahl. Zweig" gestorben. Da versammelten sich der Adel und die Bischöfe aller deutschen Stämme mit ihren Mannen, dazu viele Freie in der Ebene des Rheins oberhalb Mainz zur Königswahl. Zwei Vettern, beide Konrad genannt, beide Urenkel Konrads des Roten, des Schwiegersohnes Ottos des Großen, und daher in weiblicher Linie mit den Ottonen verwandt, schienen der Krone am würdigsten; auf den älteren von beiden fiel die Wahl. Er war ein Herrscher von ungewöhnlicher Tatkraft, gerecht, aber stolz, von unbeugsamem Willen; er wurde einer der mächtigsten deutschen Könige. Zuerst trat er eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom zum Kaiser gekrönt.
Mächtig herrschte Konrad in Staat und Kirche. Bischöfe und Äbte ernannte er selbst und pflegte von den Ernannten eine Steuer zu erheben, ein Verfahren, das die Kirche in der Folgezeit als Simonie, d. h. als Verkauf geistlicher Ämter brandmarkte.
Erwerbung Konrad hat die deutsche Herrschaft über Burgund ausgedehnt, dessen Burgunds, letztem König Rudolf ihn zum Erben eingesetzt hatte. Damals wurde die Schweiz, die bis dahin zu Burgund gerechnet wurde, dem Reiche angeschlossen: über die Rhonelande dagegen haben die deutschen Könige nie eine tatsächliche Gewalt ausgeübt. Um Burgund entstand ein Streit zwischen Ernst von Konrad und seinem Stiefsohn Herzog Ernst von Schwaben, der als Schwaben. Adolfs nähere Ansprüche auf dieses Land zu haben behauptete. Ernst erhob sich, mußte sich aber unterwerfen und wurde als Gefangener
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Extrahierte Personennamen: Hrotswitha Otto Galler_Mönch_Eckehard Heinrich_Ii Heinrich Konrad Konrad Konrads Ottos Konrad Konrad Konrad Konrad Rudolf Rudolf Ernst_von_Konrad Ernst Konrad Ernst_von_Schwaben Ernst Adolfs Adolfs Ernst
78
Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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80 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
Hafenstraße noch heute den Namen deutsche Brücke trägt, in London, wo sich die deutschen Kaufleute im Stahlhof zusammenfanden, ihre Speicher und Kontore hatten und sich selbst Recht sprachen. Damals lag der gesamte Großhandel von der Newa bis zur Themse und Schelde in deutschen Händen.
Niedergang Es ist begreiflich, daß sich die nordischen Völker gegen eine solche Macht er 1 ' der Hanse auflehnten und sie von sich abzuschütteln suchten. Aber erst seit
dem Ende des Mittelalters nahm die Bedeutung des Bundes ab. Damals begannen die nordischen Staaten, vor allen England, innerlich zu erstarken. Für den Bestand der Hanse war ferner der Umstand schädlich, daß eine Reihe von Städten, so z. B. Berlin-Kölln, von ihren Landesherren gezwungen wurden, aus dem Bunde auszutreteu. Dazu kam, daß ihr der starke Schutz des deutschen Königs fehlte; denn die Könige jener Zeit waren entweder zu ohnmächtig oder zu sehr mit ihren eigenen Interessen beschäftigt, als daß sie für das Gedeihen des deutschen Handels Sinn gehabt hätten. So ist es gekommen, daß die Hanse, obwohl sie noch lange fortbestand, immer machtloser wurde. Selbst der Ostseehandel kam in späteren Jahrhunderten in die Hände der Holländer und Engländer; noch viel weniger konnten die deutschen Kaufleute daran denken, sich an dem Handel nach Amerika und Indien zu beteiligen, wo andere Völker damals Kolonien gründeten und reichen Gewinn ernteten.
§ 83. Der Staat des deutschen Ritterordens. Zu einer Zeit, wo im übrigen der Ritterstand im Verfall begriffen war, hat der deutsche Ritterorden einen Staat aufgerichtet, der ein Jahrhundert hindurch fest und geschlossen, reich und mächtig dastand; es gelang ihm ein großes Gebiet an der Ostsee für das Deutschtum und das Christentum zu gewinnen, ein Gebiet, das später eins der Kernlande für die norddeutsche Großmacht Preußen werden sollte.
Eroberung Unter Kaiser Friedrich Ii. hatte der Hochmeister Hermann von Preußen^. hon einem polnischen Herzog eingeladen, die ersten Deutschritter
zum Kampfe mit den Preußen ausgesandt. Diese lagen mit ihren Gren>-nachbarn in fortwährendem Kriege; sie waren Heiden, die ihre Götter in heiligen Hainen verehrten und ihnen Bernsteinfeuer anzündeten. Nun entstanden Ordensburgen im Preußenlande. Nach etwa fünfzigjährigen Kämpfen war die Eroberung Preußens vollendet, die Urbewohner waren unterworfen und hörig gemacht. Der Sitz des Hochmeisters wurde die Blütezeit Marienburg, die heute mit ihren hohen Backsteinmauern und säulen-Ordens. getragenen Hallen wieder ausgebaut worden ist. Deutsche Städte entstanden
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Extrahierte Personennamen: B._Berlin-Kölln Friedrich_Ii Friedrich Hermann_von_Preußen^
Extrahierte Ortsnamen: London England Amerika Indien Ritterordens
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Griechenlands Hamburg Bremen Basel Nürnberg Erfurt Niederdeutschlands
— 179 —
Einrichtungen aber war gering; im Vergleich freilich mit dem Zustand der Stadt zur Zeit des 7jährigen Krieges war ein Fortschritt anzuerkennen. Die Einwohnerzahl, die um 1800 fast 17 000 Personen betrug, war um 2500 gestiegen, der Handel hatte sich gehoben, und auch das Gewerbe erfreute sich einer gewissen Blüte. Die Wareneinfuhr erstreckte sich hauptsächlich auf Leder und Baumwolle für die Fabriken, auf Kolonial-, Schnitt- und Kurzwaren, auf Fische und fremde Weine. Der Ausfuhrhandel bezog sich auf die Erzeugnisse des Erfurter Gewerbefleißes, unter denen fchon damals die Schuhe und Gartenerzeugnisse obenan standen. Ein anderer Gewerbezweig, die Herstellung von Wollwaren, hatte leider durch die Abtretung des linken Rheinufers, feines Hauptabsatzgebietes, an Frankreich eine fast vollständige Vernichtung er-sabren.
Auf der Assemblee beim Statthalter: Noch in anderer
Beziehung war die Tätigkeit Dalbergs für die Erfurter von Bedeutung. Er richtete auf der Statthalterei Assemblern (Versammlungen) ein, die für die Ausbildung des gesellschaftlichen ^ottes von gutem Erfolg waren. Jeder anständig gekleidete Bürger oder Fremde hatte Zutritt zu diesen Versammlungen, die jeden Dienstag von 5 bis 8 Uhr abends in dem großen Saale und den anstoßenden Zimmern der Hofstatt stattfanden. Kein Unterschied der Stände war sichtbar. Adlige und Bürgerliche, Staatsbeamte, Künstler und Handwerker, Damen von hohem Rang und Bürgertöchter, alle vereinigte hier der Zweck angenehmer Unterhaltung. Man spielte Karten und Gesellschafts- und Pfänderspiele und ließ sich auf dem Flügel und anderen Instrumenten hören. Nach der Assemblee zog der gebildete Statthalter bedeutende Männer zur Abendtafel. — Dalberg selbst war die Seele der Versammlung. Er mischte sich stets unter die bunte Menge, die den großen Saal und die Zimmer füllte und sprach mit jedem einige Worte. Er freute sich herzlich, wenn die Gesellschaft sich einer unbefangenen Fröhlichkeit überließ. Zuweilen wurden auch Bälle gegeben, zu welchen die an solchen Tagen anwesenden Teilnehmer der Assembleen eingeladen wurden. Goethe, Wieland, Schiller, Herder und andere berühmte Männer waren oft zugegen, besonders aber Schiller, der sich einst zwei Monate mit seiner Gattin in Erfurt aufhielt (f. Nr. 63). Selbst regierende Fürsten, Prinzen und Prinzessinnen
erblickte man oft in diesem Gesellschaftskreise, der alle Stände
vereinigte.
Leben und Treiben in Erfurt: Auch das sonstige Leben
in Erfurt war von einem Hauch der Gemütlichkeit durchweht, was bei der „beständigen Heiterkeit und Fröhlichkeit", dem Hauptwefeus-
zug der Erfurter jener Tage, Wohl zu verstehen ist. Nirgends in
Thüringen verstand man Feste besser zu feiern als in Erfurt. Das schönste Volksfest des Jahres war das Vogelschießen der schon lange bestehenden Schützengesellschaft, das mit allen alten, feierlichen Ge-
12*
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Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
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